Sternsingeraktion 2022

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Gesund werden - Gesund bleiben - Ein Kinderrecht weltweit

Sternsingerkinder Rechts

Vorsicht und Rücksicht füreinander führen uns zu Einschränkungen – es wird in diesem Jahr keine Hausbesuche unserer Sternsinger*innen geben.

Unsere STERNSINGER*INNEN möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit den Segen Gottes für das Jahr 2022 zusprechen und Hoffnung schenken. Mit dem Geld, das Sie spenden, sollen Kinder in der ganzen Welt unterstützt  werden, die in der momentanen Situation doppelt eingeschränkt sind.

Das Motto der Sternsingeraktion 2022 lautet:

“GESUND WERDEN – GESUND BLEIBEN
EIN KINDERRECHT WELTWEIT”

 

Sehen Sie dazu auch einen sehr informativen und sehenswerten Film mit TV-Reporter Willi Weitzel:

Reporter Willi Weitzel konnte aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nicht für euch Sternsinger reisen. Stattdessen hat er Kameraleute in Afrika um Hilfe gebeten: Sie haben in Ägypten, in Ghana und im Südsudan Sternsinger-Projekte besucht, die sich um das Thema Gesundheit drehen. Der neue Film zeigt, wie Kindern geholfen wird, die krank sind, einen Unfall hatten oder sonst medizinische Hilfe benötigen. Und auch, wie Kinder in Ländern gesund bleiben können, in denen es nur wenige Ärzte und medizinische Einrichtungen gibt.

  • Hier geht es zur Version mit einer Gebärden-Dolmetscherin!

 

Sternsinger – Quiz        Sternsinger Magazin

 

Segensaufkleber liegen für Sie in unseren Kirchen aus.

20*C+M+B+22

Werden Sie zum Segen für Kinder:

Ihre zweckgebundene Spende können Sie gern überweisen:

Empfänger: Kirchengemeindeverband Sankt Augustin
Konto/IBAN: DE63 3705 0299 0025 0040 36
Verwendungszweck: Sternsingen 2022

Oder Sie geben einen verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Sternsingen 2022″ in das Kollekten-Körbchen oder in den Briefkasten des Pastoralbüros, Marienkirchstr. 8a in Sankt Augustin Ort.

Vielen Dank und viele Grüße
SternsingerkinderIhre Sternsinger*innen

 

Sie benötigen eine Spendenquittung? Wenden Sie sich bitte vorab an das Team vom Pastoralbüro! Eine Spendenbescheinigung benötigt man erst ab einer Spendensumme im Wert von 200 Euro. Bei Spenden unter dieser Summe reicht ein einfacher Nachweis, wie zum Beispiel ein Kontoauszug, auf dem ersichtlich sein muss, wer die Spende in welcher Höhe erhalten hat.