Neu nach Sitzung vom 6.5.:
Die kommenden Sitzungen des Kirchenvorstandes St. Martinus sind am 1. Juli, 2. September, 7. Oktober und 25. November.
Anträge für Ausgaben und Maßnahmen, über die der KV beraten soll, bitten wir 14 Tage vor dem jeweiligen Termin per Mail über das Pastoralbüro an den KV zu richten, damit der geschäftsführende Vorsitzende dies fristgerecht in die Tagesordnung aufnehmen kann. Sie können die Kirchenvorstände natürlich auch persönlich in der Sache ansprechen – für die Tagesordnung bitten wir aber außerdem um eine schriftliche Meldung (s.o.).
Regelmäßig nach den Sitzungen wird es hier an dieser Stelle – unter Beachtung der jeweils ggf. gebotenen Schweigepflicht – über Entwicklungen, Umsetzungen und Planungen des Kirchenvorstandes Informationen geben.
- Für die Kirche St. Mariä Himmelfahrt wird die Anschaffung einer zweiten Liedanzeigetafel geplant, da die einzelne vorhandene von einigen Plätzen aus kaum einzusehen ist.
- Für die Video-Übertragung der Sonntagsmessen aus St. Martinus muss für eine defekte Kamera ein Ersatz beschafft werden. Wir danken den engagierten Ehrenamtlichen, die die Übertragung Woche für Woche verlässlich übernehmen!
- Die Bäume auf dem Kirchvorplatz wurden überprüft – einzelne Pflegearbeiten werden kurzfristig erledigt, bei zwei Bäumen muss der Zustand genauer untersucht werden.
- Im Einvernehmen mit dem Gemeindeausschuss wird einer der beiden Beichtstühle in der Pfarrkirche eingelagert, damit der freie Raum für die Zwecke der Kirchenmusik genutzt werden kann.
Gemeinsam mit dem Gemeindeausschuss wird ein Klausurtag der beiden Gremien am 13. September vorbereitet.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Martinus an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Marcus Tannebaum (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und geschäftsführender Vorsitzender)
- Harald Schwellenbach (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Miriam Gäb
- Paul-Michael Radermacher
- Martin Schamberg
- Prof. Dr. Armin Wildfeuer
- als Gast: Kaplan Markus Höfer
Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Verantwortlich für den Inhalt: Marcus Tannebaum. geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstands von St. Martinus