Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Martinus an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Marcus Tannebaum (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und geschäftsführender Vorsitzender)
- Harald Schwellenbach (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Miriam Gäb
- Paul-Michael Radermacher
- Martin Schamberg
- Prof. Dr. Armin Wildfeuer
In seiner Sitzung vom 7.1.26 hat der Kirchenvorstand die Sitzungstermine für das erste Halbjahr festgelegt: 1.4./6.5./1.7.2026.
Die neue Beleuchtung an der Antoniuskapelle ist nunmehr installiert und in Funktion.
Im Bereich der Orgelempore werden kleine, notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt. Eine Leiter im Glockenstuhl muss erneuert werden.
Der Kirchenvorstand dankt herzlich Peter Köllmann und Johannes Müller, die auch nach Ende ihrer Amtszeit im Kirchenvorstand sich bereit erklärt haben, weiter ehrenamtlich die Kollekten zu zählen!
Anträge für Ausgaben und Maßnahmen, über die der KV beraten soll, bitten wir 14 Tage vor dem jeweiligen Termin per Mail über das Pastoralbüro an den KV zu richten, damit der geschäftsführende Vorsitzende dies fristgerecht in die Tagesordnung aufnehmen kann. Sie können die Kirchenvorstände natürlich auch persönlich in der Sache ansprechen – für die Tagesordnung bitten wir aber außerdem um eine schriftliche Meldung (s.o.).
Regelmäßig nach den Sitzungen wird es hier an dieser Stelle – unter Beachtung der jeweils ggf. gebotenen Schweigepflicht – über Entwicklungen, Umsetzungen und Planungen des Kirchenvorstandes Informationen geben.
Die gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindeausschuss wird weiterentwickelt, für das zweite Halbjahr wird ein gemeinsamer Klausurtag vorbereitet.
Verantwortlich für den Inhalt: Marcus Tannebaum. geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstands von St. Martinus