Kirchenvorstand St. Mariä Heimsuchung
Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst.Die Amtszeit der Mitglieder umfasst sechs Jahre. Nach drei Jahren erfolgt die Neuwahl der Hälfte der Mitglieder, so dass aufgrund dieses Verfahrens immer eine Kontinuität gewahrt ist.
Die nächsten nicht öffentlichen Sitzungen des KV werden hier bekannt gegeben. Anträge für Ausgaben über die der KV beschließen soll, bitten wir 10 Tage vor dem jeweiligen Termin bei einem der KV Mitglieder einzureichen.
Nach der Wahl im November 2021 gehören zurzeit folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Mariä Heimsuchung an:
- Pfarrer Peter H. Emontzpohl (Vorsitzender)
- Rolf Vieten (Geschäftsführender Vorsitzender)
- Marcus Faak
- Norbert Friedrichs
- Anton Gerl
- Emanuel Gmach
- Heinz Kurpiela
- Beate Reiß-Eyermann
- Andreas Wielpütz
Infos aus dem Kirchenvorstand: