Alle Schritte mit dem Kind absprechen. Die Betroffenen sollen nicht ein weiteres Mal durch Handeln über ihren Kopf hinweg „missbraucht” werden.
Zum Schutz des Kindes und des mutmaßlichen Täters keine vorschnelle Anzeige im Alleingang bei der Polizei. Dieses Verfahren ist dann nicht mehr zu stoppen!
Bei Vorkommnissen in der Herkunftsfamilie des Kindes auf keinen Fall direkt Kontakt zu Eltern/Großeltern aufnehmen. Das könnte die Situation für das Kind verschlimmern bzw. den Täter schützen oder warnen.
Es soll innerhalb der katholischen Kirche nichts mehr „unter den Teppich gekehrt werden können”, daher muss jeder Missbrauch, bei dem der mutmaßliche Täter/die Täterin Haupt- oder ehrenamtliche(r) Mitarbeiter(in) des
Seelsorgebereichs ist, den Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln mitgeteilt werden.
Es besteht aber keine Pflicht der Betroffenen, mit den Vertretern der Missbrauchsstelle zu reden.
In allen Teilen des Verfahrens ist der Wille des/der Betroffenen bzw. der Eltern ausschlaggebend. Nichts geschieht über den Kopf des Opfers hinweg!
Der/die Betroffene bzw. die Erziehungsberechtigten können dezidiert schriftlich darauf bestehen, dass keine Strafanzeige erfolgt. Disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Folgen für den/die Täter(in) bleiben davon unberührt.
Die Präventionsbeauftragten im kath. Seelsorgebereich Sankt Augustin