Der Pfarrgemeinderat (PGR)
Der Pfarrgemeinderat für den Seelsorgebereich Sankt Augustin in seiner aktuellen Zusammensetzung wurde im November 2017 durch die Mitglieder sämtlicher Gemeinden gewählt.
Seine Aufgabe ist es, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und den Seelsorgerinnen und Seelsorgern das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre und dauert bis November 2025.