Der Pfarrgemeinderat für den Seelsorgebereich Sankt Augustin in seiner aktuellen Zusammensetzung wurde im November 2021 durch die Mitglieder der Pfarrgemeinden St. Augustinus, St. Anna, St. Mariä Heimsuchung, St. Maria Königin und St. Martinus für vier Jahre gewählt.
Ihm gehören als „geborene Mitglieder“ der Leitende Pfarrer, die Pfarrvikare und die Vertreter des Seelsorgeteams an, von denen drei Stimmrecht haben. Hinzu kommen noch maximal vier berufene Mitglieder.
Die zentrale Aufgabe des Pfarrgemeinderates liegt in der Beratung und Unterstützung des Pfarrers und des Seelsorgeteams in pastoralen Fragen. Darüber hinaus engagiert sich der Pfarrgemeinderat in einigen ausgewählten Bereichen des kirchlichen Lebens in Sankt Augustin. Eine seiner Aufgaben war die Erstellung eines Pastoralkonzepts.
Durch die Bildung von Sachausschüssen und Projektgruppen werden bewusst Schwerpunkte in den Aktivitäten gesetzt. Der Vorstand des Pfarrgemeinderates und die Ansprechpartner für die Ausschüsse koordinieren die Arbeit diese Gremiums. Zudem bemüht sich der Pfarrgemeinderat um die Koordination und Förderung der vielfältigen Tätigkeiten und Gruppierungen in den fünf katholischen Kirchengemeinden. In den einzelnen Pfarrgemeinden gibt es als lokales Gremium Gemeindeausschüsse. Diese sind für die pastorale Arbeit vor Ort mit zuständig und dem Pfarrgemeinderat zugeordnet.
Pfarrgemeinderat des Seelsorgebereichs Sankt Augustin
c/o Pastoralbüro
Marienkirchstraße 8a
53757 Sankt Augustin
E-Mail: pgr@katholisch-sankt-augustin.de