Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden
Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst.
Die Amtszeit der Mitglieder umfasst sechs Jahre. Nach drei Jahren erfolgt die Neuwahl der Hälfte der Mitglieder, so dass aufgrund dieses Verfahrens immer eine Kontinuität gewahrt ist.
Informationen zu den lokalen Kirchenvorständen finden Sie hier:
St. Anna, Hangelar
St. Augustinus, Menden
St. Mariä Heimsuchung, Mülldorf
St. Maria Königin, Ort
St. Martinus, Niederpleis