Aktualisierte Regelungen zur Coronapandemie

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Liebe Leserinnen und Leser,

es ist Herbst und seit einiger Zeit steigen die Zahlen rund um Covid-19 wieder an. Seit heute gilt auch der Rhein-Sieg-Kreis als Risikogebiet. Wir bitten um Verständnis, dass mit den steigenden Infektionszahlen auch bei uns wieder Veränderungen mit Blick auf Veranstaltungen und Gottesdienste vorgenommen werden müssen.

Im Anhang finden Sie eine kurze Übersicht hierzu.

Wir bitten Sie eigenverantwortlich und solidarisch zu handeln. So schützen Sie sich und andere.

Im Namen des Seelsorgeteams,

Hanna Teuwsen
Engagementförderin

Aktualisierte Covid19-Regeln.pdf vom 21.10.2020 Symbol PDF Monochrome

Unbedingt zu beachten ist, dass ab Gefährdungsstufe 1 in allen unseren Kirchen und Versammlungsstätten nun eine durchgängige Maskenpflicht gilt. Die Masken dürfen auch am Platz nicht mehr abgenommen werden.

AHA+L+A sind einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften und als Empfehlung die Corona-Warn-App nutzen!

Bitte beachten Sie die jeweiligen Hygienekonzepte der Räumlichkeiten mit den maximal zulässigen Kapazitäten sowie die allgemeinen Regelungen der Kommune:

Bei Gefährdungsstufe 1 (7-Tages-Inzidenz über 35 Fälle / 100.000 Einwohner): An Festen dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen

Bei Gefährdungsstufe 2 (7-Tages-Inzidenz über 50 Fälle / 100.000 Einwohner): An Festen dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen Im öffentlichen Raum dürfen nur noch fünf Personen zusammentreffen