Hinweis auf Fristen zur PGR und KV Wahl im Seelsorgebereich

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Am 8. und 9. November finden im Erzbistum Köln und den vier weiteren NRW-Bistümern die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt. Der PGR wird für den gesamten Seelsorgebereich Sankt Augustin gewählt.

Für die katholischen Kirchengemeinden St. Anna in Hangelar, St. Augustinus in Menden, St. Maria Königin in Ort, St. Mariä Heimsuchung in Mülldorf sowie St. Martinus in Niederpleis ist jeweils ein Kirchenvorstand zu wählen.

Hier einige Infos zu den geplanten PGR und KV Wahlen. (Novom bei KV / PGR Wahl 2025 und Antrag auf Umtragung in andere Wählerliste)

Bei der KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarrei ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss lediglich ein vorbereiteter Antrag bis 10. Juni 2025 (Fristverlängerung wegen Pfingsten) ausgefüllt werden und im Pastoralbüro eingereicht werden. Die Anträge liegen in unseren Kirchen aus und können im Pastoralbüro angefordert werden.


verantwortlich für den Beitrag: Pastoralbüro Seelsorgebereich Sankt Augustin