Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Martinus an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Marcus Tannebaum (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und geschäftsführender Vorsitzender)
- Harald Schwellenbach (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Miriam Gäb
- Paul-Michael Radermacher
- Martin Schamberg
- Prof. Dr. Armin Wildfeuer
Die nächste Sitzung des Kirchenvorstandes wird am 7.1.2026 sein. In dieser Sitzung wird dann ein Jahressitzungsplan angelegt werden.
Satzungsgemäß hat der KV Ausschüsse gebildet, Vertreter in die Gemeinderverbandsvertretung des Kreisdekanates und die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Sankt Augustin bestimmt sowie in dessen Fachausschüsse, und es wurden verschiedene Aufgaben verteilt.
Anträge für Ausgaben und Maßnahmen, über die der KV beraten soll, bitten wir 14 Tage vor dem jeweiligen Termin per Mail über das Pastoralbüro an den KV zu richten, damit der geschäftsführende Vorsitzende dies ggf. in die fristgerecht zu versendende Tagesordnung aufnehmen kann. (Für den ersten Termin im Januar aufgrund der Feier- und Ferientage bitte 3 Wochen früher, also bis zum 17.12.). Sie können die Kirchenvorstände natürlich auch persönlich in der Sache ansprechen – für die Tagesordnung bitten wir aber außerdem um eine schriftliche Meldung (s.o.).
Regelmäßig nach den Sitzungen soll es hier an dieser Stelle – unter Beachtung der gebotenen Schweigepflicht über dies betreffende Details – über Entwicklungen, Umsetzungen und Planungen des Kirchenvorstandes Informationen geben.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindeausschuss wird ebenfalls angestrebt.
Verantwortlich für den Inhalt: Marcus Tannebaum. geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstands von St. Martinus