Kirchenvorstand St. Mariä Heimsuchung
Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Die nächsten nicht öffentlichen Sitzungen des KV werden hier bekannt gegeben. Anträge für Ausgaben über die der KV beschließen soll, bitten wir 10 Tage vor dem jeweiligen Termin bei einem der KV Mitglieder einzureichen.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Mariä Heimsuchung an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Agnes Liermann
- Mechtild Nieland
- Beate Reiß-Eyermann
- Dieter Schwindt
- Rolf Vieten
- Andreas Wielpütz
Infos aus dem Kirchenvorstand: