Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Augustinus an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Michael Dalmus
- Andreas Groß
- Birgit Häger
- Wolfgang Prause
- Heinz-Willi Schäfer
- Johannes Scheja