Während der Kirchengemeindeverband der Rechtsträger für die Kooperation der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich ist, ist der Kirchenvorstand (KV) für die Verwaltung der Finanzen, Grundstücke, Gebäude sowie der Kirchengebäude in den einzelnen Kirchengemeinden zuständig. Der Kirchenvorstand ist sozusagen die „juristische Person“ der Kirchengemeinde und gegenüber der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Die Amtszeit der Mitglieder umfasst vier Jahre.
Nach der Wahl im November 2025 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenvorstand von St. Martinus an:
- Pfarrer Karl-Heinz Wahlen (Vorsitzender)
- Marcus Tannebaum (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und geschäftsführender Vorsitzender)
- Harald Schwellenbach (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Miriam Gäb
- Paul-Michael Radermacher
- Martin Schamberg
- Prof. Dr. Armin Wildfeuer
In seiner Sitzung vom 7.1.26 hat der Kirchenvorstand die Sitzungstermine für das erste Halbjahr festgelegt: 4.3./1.4./6.5./1.7.2026.
Nach Hinweis von den Teilnehmenden an den seit einigen Jahren jeden Montag um 18 Uhr stattfindenden Friedensgebeten in der Antoniuskapelle über unzureichende Sichtbarkeit der Stufe hat der Kirchenvorstand beraten und eine fest installierte Beleuchtung mit einem Strahler für den Vorplatz der Kapelle beschlossen.
Ein kurzfristiger Hinweis: am Mittwoch 21.1. lädt der Pfarrer im Anschluss an die Abendmesse um 19.30h den Marienverein – Mariä Himmelfahrt – in Sankt Augustin – Birlinghoven zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein in die Kirche St. Mariä Himmelfahrt ein. Tagesordnung: Begrüßung, Auflösung des Vereins.
Der Kirchenvorstand dankt herzlich Peter Köllmann und Johannes Müller, die auch nach Ende ihrer Amtszeit im Kirchenvorstand sich bereit erklärt haben, weiter ehrenamtlich die Kollekten zu zählen!
Anträge für Ausgaben und Maßnahmen, über die der KV beraten soll, bitten wir 14 Tage vor dem jeweiligen Termin per Mail über das Pastoralbüro an den KV zu richten, damit der geschäftsführende Vorsitzende dies in die fristgerecht zu versendende Tagesordnung aufnehmen kann.
Sie können die Kirchenvorstände natürlich auch persönlich in der Sache ansprechen – für die Tagesordnung bitten wir aber außerdem um eine schriftliche Meldung (s.o.).
Regelmäßig nach den Sitzungen wird es hier an dieser Stelle – unter Beachtung der jeweils ggf. gebotenen Schweigepflicht – über Entwicklungen, Umsetzungen und Planungen des Kirchenvorstandes Informationen geben.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindeausschuss wird ebenfalls angestrebt.
Verantwortlich für den Inhalt: Marcus Tannebaum. geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstands von St. Martinus